Die Medizinisch‑Psychologische Untersuchung – kurz MPU – wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Grundlage ist die Fahrerlaubnis‑Verordnung, die seit dem 1. Januar 1999 gilt. Wer seinen Führerschein zurückerlangen möchte, muss die MPU in einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung absolvieren.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Eine MPU wird vor allem dann erforderlich, wenn:
- eine Alkoholfahrt mit über 1,6 Promille vorliegt
- wiederholt unter Alkoholeinfluss gefahren wurde
- Drogen im Straßenverkehr eine Rolle gespielt haben
- eine vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis beantragt wird
- besondere Anforderungen für Berufskraftfahrer bestehen
Alkoholverstöße sind der häufigste Anlass für eine Begutachtung.
Wer führt die MPU durch?
Die Untersuchung wird vom Verkehrsmedizinischen Dienst durchgeführt. Die Fahrerlaubnisbehörde legt fest, welche Fragestellungen geprüft werden sollen. Das Gutachten des Verkehrsmedizinischen Dienstes dient anschließend als Entscheidungsgrundlage – die endgültige Entscheidung über die Fahreignung trifft jedoch immer die Behörde selbst.
Ablauf der MPU
Die MPU dauert in der Regel 3 bis 4 Stunden und besteht aus mehreren Bausteinen:
- Anmeldung und Erfassung persönlicher Daten
- Reaktionstest
- Blutentnahme (bei Alkoholfragestellung)
- Haaranalyse oder Urinkontrolle (bei Drogenfragestellung)
- Medizinische Untersuchung (ähnlich einer hausärztlichen Untersuchung)
- Verkehrspsychologisches Gespräch (z. B. zum Vorfall und zur persönlichen Entwicklung)
Wichtige Tipps für die Vorbereitung
- Der Führerscheinantrag kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist gestellt werden.
- Es lohnt sich, frühzeitig Informations‑ oder Schulungsangebote zu nutzen (z. B. kostenlose Infoveranstaltungen, Beratungen).
- Die Begutachtungsstelle kann frei gewählt werden.
- Nach Zahlung der gesetzlich festgelegten Gebühr erfolgt die Terminvergabe meist innerhalb weniger Tage.
- Zum Untersuchungstermin sollte man ausgeruht erscheinen und relevante Arzt‑ oder Klinikberichte mitbringen.
- „Stammtischparolen“ oder Mythen über die MPU sind keine verlässliche Informationsquelle.
Das Gutachten wird ausschließlich an die geprüfte Person geschickt. Erst nach Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde wird über den Führerscheinantrag entschieden.
Wie bestehen? – Was im psychologischen Gespräch zählt
Da Anlass und Fragestellung individuell sind, gibt es keine pauschale Anleitung für ein positives Gutachten. Bei Suchtmittel‑Delikten gilt jedoch:
- Ehrlichkeit über frühere Trink‑ oder Konsumgewohnheiten ist entscheidend.
- Der Betroffene muss nachvollziehbar zeigen, dass er sich kritisch mit seinem Verhalten auseinandergesetzt hat – z. B. durch Therapie, Beratung oder Selbsthilfegruppen.
- Ausreden, Schuldzuweisungen oder die Darstellung als „Pechvogel“ wirken unglaubwürdig.
- Der Psychologe prüft, ob eine nachhaltige Verhaltensänderung stattgefunden hat und ob zukünftige Verstöße ausgeschlossen werden können.
- Wer Gründe für früheres Fehlverhalten nennt (z. B. Beziehungsprobleme), muss erklären können, warum diese heute nicht mehr zu einem erneuten Konsum oder einer Straftat führen.
Es reicht nicht, nur zu sagen, dass die belastende Situation vorbei ist – entscheidend ist, dass die Person verstanden hat, warum Alkohol oder Drogen keine Lösung sind und wie sie künftig anders handeln wird.