23 | 02 | 2012

Was ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung?
Wenn die Fahrerlaubnis-Behörde Zweifel an der Fahreignung eines Fahrzeugführer hat,
kann sie die seit dem 1.1.1999 geltende Fahrerlaubnis-Verordnung in Betracht ziehen.

Diese Fahrerlaubnis-Verordnung sieht vor, dass sich der Fahrzeugführer in einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen muss, so fern er seine Fahrerlaubnis wiedererlangen möchte. 

Wann wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung nötig?
Häufigster Anlass einer Begutachtung sind Verkehrsverstöße unter Alkoholeinfluss.

Bei erstmaliger Alkoholfahrt mit über 1,6 Promille oder nach wiederholter Trunkenheit am Steuer, aber auch andere Einflüsse, wie z.B. der Wunsch nach einer vorzeitigen Erteilung der Fahrerlaubnis oder besondere Anforderungen für Berufskraftfahrer kann von der Fahrerlaubnis-Behörde zum Anlass genommen werden, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung zu fordern.

Wer führt eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung durch?
Für die Durchführung der MPU ist der Verkehrsmedizinische Dienst zuständig.
Die Eignungsfragen, die der Fahrzeugführer beantworten muss, werden von der Fahrerlaubnis-Behörde festgelegt.
Die dazugehörige Untersuchung, ist stets anlassbezogen.
Letztlich entscheidet dann auch die Fahrerlaubnisbehörde über die Fahreignung in eigener Verantwortung.
Sie zieht hierbei das Gutachten des Verkehrsmedizinischen Dienst als Entscheidungshilfe heran.

Wie ist der Ablauf der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung?
Der wesentliche Ablauf der drei bis vierstündigen Untersuchung ist wie folgt.

Anmeldung und Information
Persönliche Daten
Reaktionstest Blutentnahme (bei Alkohol-Fragestellung) Haaranalyse oder Urinkontrolle
(bei Drogen-Fragestellung) Medizinische Untersuchung (wie beim Hausarzt)
Verkehrspsychologisches Gespräch (z.B. zum Vorfall)

Tipps
Zwar kann der Führerschein-Antrag drei Monate vor Sperrfrist-Ende gestellt werden, jedoch ist es
sinnvoll, sich schon am Anfang der Sperrfrist nach Informations- und Schulungsmöglichkeiten zu erkundigen, z.B. durch eine kostenlose Informationsveranstaltung oder eine Führerschein-Beratung. Ferner besteht die

freie Wahl der Begutachtungsstelle. Es wird innerhalb weniger Tage nach Eingang der gesetzlich festgelegten Untersuchungsgebühr  ein Untersuchungstermin vergeben.

Für die Untersuchung selbst ist wichtig, ausgeruht zum Termin zu kommen, evtl. vorhandene Arzt- oder Klinikberichte mitzubringen und sich vor allen Dingen vorher nicht durch "Stammtischparolen" verunsichern zu lassen.

Das Untersuchungsergebnis wird ausschließlich an den Begutachtungs-Klienten geschickt. Nach Vorlage des Gutachtens bei der Fahrerlaubnis-Behörde entscheidet diese dann über den Führerschein-Antrag.

Da, wie schon erwähnt, der Anlass und die Fragestellung zur MPU ganz unterschiedlich ausfallen, kann man auch nicht sagen, wie eine MPU am besten bestanden werden kann, bzw. ein positives Gutachten zu bekommen ist.
Im Bereich einer Suchtmittelstraftat, kann man allerdings sagen, dass es wichtig ist, dass der Betroffene, beim psychologischen Gespräch, glaubhaft und nachvollziehbar nachweist, dass er sich mit sich selbst und seinem Verhalten kritisch auseinandergesetzt hat oder dieses im Rahmen einer Selbsthilfegruppe noch tut.
Wichtig ist auch, dass der Betroffene ehrlich über seine früheren Trinkgewohnheiten spricht.
Ein Persönlichkeitsbild abzugeben, in dem man sich als Pechvogel bzw. die vorangegangene Situation als unglücklich bezeichnet oder sogar anderen dafür die Schuld gibt, ist weniger Hilfreich. Vielmehr wird gerade im Bezug auf Alkohol darauf geschaut, in wieweit es möglich ist, dass der Betroffene in Zukunft wieder straffällig wird.
Wenn der Psychologe erkennen kann, dass eine Änderung im Trinkverhalten stattgefunden hat, gibt es gute Chanen ein positives Gutachten zu bekommen.
Es reicht allerdings nicht, nur Gründe für ein Fehlverhalten anzugeben, sondern der Betroffene muss auch nachvollziehbar erkennen lassen, dass es ausgeschlossen ist, das aus den angegebenen Gründen wieder eine Straftat hervorgeht.
Wer z.B. als Grund "Probleme in einer Beziehung" angibt, muss auch erklären können, warum Suchtmittelkonsum keine Lösung bringt und glaubhaft erklären, dass der erwähnte Grund nicht wieder zu einer Straftat führen wird.
Da reicht es allerdings auch nicht, wenn man erklärt, dass die Beziehung nun beendet ist.

 

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Info's zur SHG

Wir sind eine Selbsthilfegruppe, die von ehrenamtlichen Mitarbeitern geführt wird. Wir können nicht ausbilden und auch keine Praktikanten einstellen


Am 27.02.2012 findet die nächste Gruppenvorstellung im Alexianer Krankenhaus in Krefeld statt.


Neben unserem Angebot von Gesprächskreisen, haben sich Gruppenteilnehmer zu verschiedenen Interessengruppen zusammengefunden.
Darunter auch eine Kreativgruppe, in der die Teilnehmer z.B. Malen, Basteln.


Durch die wachsende Anfrage von Angehörigen an Information über Suchtkrankheiten, haben wir seit mehreren Jahren, neben den Gruppen für Betroffene, auch eine spezielle Gruppe für Angehörige.


Die Begegnungsgruppen treffen sich jeden Donnerstag von 19:30Uhr bis 21:30Uhr auf der Steckendorfer Str. 68-70 in 47799 Krefeld
Bei Voranmeldung besteht die Möglichkeit eines Vorgespräches ab 19:00Uhr.
Tel: 02158 400502
Mobil: 01778455839


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Donnerstag, 23. Februar 2012
Fürchte dich nicht, denn du sollst nicht zuschanden werden.
Christus spricht: Wenn man euch abführt und vor Gericht stellt, dann sorgt euch nicht im Voraus, was ihr reden sollt, sondern was euch in jener Stunde eingegeben wird, das redet. Denn nicht ihr seid es, die reden, sondern der heilige Geist.